HILFSMITTEL UND SEHHILFEN FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE
Die Benutzung von Hilfsmitteln ermöglicht oder erleichtert Sehgeschädigten Verrichtungen im täglichen Leben, z.B. bei Schwierigkeiten im Haushalt, in der Körperpflege, beim Lesen, beim Telefonieren, im Erkennen von Geld, in der Freizeitgestaltung, in der Orientierung, beim Erkennen von Stufen, Unebenheiten, Hindernissen usw.Einige Hilfsmittel sind:
- sprechende Uhren, Wecker, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte, Waagen
- Telefone und Handys mit großen Tasten und Ziffern bzw. Handys mit einer synthetischen Sprache
- Vorlesegeräte
- Sprachausgaben für den PC
- Lupen oder Vergrößerungsapparate für Zuhause oder tragbar für unterwegs, Vergrößerungssoftware für den PC, Lupenbrillen und Filter für die Brille
- Weiße Stöcke als Erkennungszeichen, bzw. zur Orientierung und Mobilität
- Markierungspunkte für den Haushalt
- Daisyplayer zum Anhören von Hörbüchern oder -zeitschriften.
HILFSMITTELBERATUNG
Im Blindenzentrum St. Raphael ist ein eigener Hilfsmittelraum eingerichtet wo von Fachkräften individuelle Beratungen für die Hilfsmittelauswahl angeboten werden. Bestimmte Hilfsmittel können evtl. auch bei einem Hausbesuch ausprobiert werden.Terminvereinbarungen bei Frau Jennifer Salcher unter der Telefonnummer: 0471 442343 oder 0471 442323.
Wird ein geeignetes Hilfsmittel gefunden helfen das Blindenzentrum St. Raphael bzw. der Blinden- und Sehbehindertenverband bei der Beschaffung sowie beim evtl. Ansuchen um Finanzierung beim Sanitätsbetrieb.
ANSUCHEN UM FINANZIERUNG VON HILFSMITTELN SEITENS DES SANITÄTSBETRIEBES
Blinde und Sehbehinderte mit einem berichtigten Sehvermögen von höchstens 1/10 oder einem Gesichtsfeld von weniger als 30% können beim Sanitätsbetrieb um die Finanzierung von jenen Hilfsmitteln ansuchen, die im sogenannten Tarifverzeichnis angeführt sind.Für Brillen und Kontaktlinsen gelten für Minderjährige Sonderregelungen was den Sehrest betrifft, Erwachsene können mit einem Sehrest von bis zu 4/10 darum ansuchen, bzw. einem restlichen Gesichtsfeld von 30 Grad.
Für den Antrag, welcher über den Blinden- und Sehbehindertenverband abgewickelt werden kann, braucht es die Verschreibung durch einen Facharzt des Sanitätsbetriebes, einen Kostenvoranschlag und den Befund des Ärztekollegiums (Voraussetzung ist, dass die Sehbehinderung durch die Zivilblinden- bzw. Invalidenkommission anerkannt ist, außer bei Minderjährigen).
STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN BEIM ANKAUF VON HILFSMITTELN
Beim Ankauf von Hilfsmitteln kann ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% angewandt werden. Hierzu muss dem Verkäufer eine Kopie des Befundes der Ärztekommission für Zivilblinde oder Zivilinvaliden, welche die Sehschädigung bescheinigt, vorgelegt werden sowie eine Bestätigung des behandelnden Arztes (auch Hausarzt), dass es einen funktionellen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem zu erwerbenden Gerät gibt.Dieselben Unterlagen sowie die Rechnung müssen bei der Steuererklärung vorgelegt werden um darüber hinaus von der Irpef 19% der Ausgaben abschreiben zu können.